5 % Sonder-AfA | 01-haus-cd-002 -

Ihre Vorteile beim Kauf einer Neubauimmobilie als Kapitalanlage
Der Kauf einer Immobilie ist für viele Menschen eine der größten Investitionen ihres Lebens. Dabei spielen steuerliche Aspekte eine entscheidende Rolle, insbesondere wenn es um die Abschreibung der Immobilie geht. In diesem Beitrag möchten wir die Vorteile einer Sonder-AfA (Sonderabschreibung) von 5 %, die die Bundesregierung plant, zu verabschieden, gegenüber der regulären AfA von 3 % beleuchten und Ihnen zeigen, wie viel Sie als Kapitalanleger beim Erwerb einer Neubauimmobilie dadurch tatsächlich sparen können.

Was ist die AfA? 
AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“. Es handelt sich hierbei um eine steuerliche Abschreibung, die es ermöglicht, den Wertverlust einer Immobilie über einen bestimmten Zeitraum geltend zu machen. Bei Gebäuden, die vermietet oder verpachtet werden, kann der Eigentümer die Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die Nutzungsdauer verteilt als Werbungskosten absetzen.

Warum 5 % statt 3 %? 
Die reguläre AfA für Neubauimmobilien beträgt in der Regel 3 % über einen Zeitraum von 33,3 Jahren. Bei einer Sonder-AfA von 5 % verdoppelt sich dieser Prozentsatz, was zu einer erheblichen Steuerersparnis führen kann. Diese Sonderregelungen werden oft von der Regierung eingeführt, um den Bau oder Kauf von Immobilien zu fördern, insbesondere in Gebieten, in denen Wohnraum knapp ist.

Wie viel kann ich tatsächlich sparen? 
Nehmen wir an, Sie kaufen eine Neubauimmobilie für 500.000 EUR. Bei der regulären, linearen AfA von 3 % können Sie (bei einem angenommenen persönlichen Steuersatz von 40 %) in den ersten 5 Jahren einen Betrag von 75.000 EUR als abschreibungsfähigen Betrag steuerlich geltend machen und hätten damit eine persönliche Ersparnis von 30.000 EUR.

Bei der degressiven Sonder-AfA von 5 % kann ein abschreibungsfähiger Betrag von ca. 113.110 EUR steuerlich geltend gemacht werden. Dies führt zu einer Ersparnis von ca. 45.244 EUR und damit zu einer Mehrersparnis von ca. 15.244 EUR.

Der Kauf einer Neubauimmobilie mit einer Sonder-AfA von 5 % bietet erhebliche steuerliche Vorteile gegenüber der regulären AfA von 3 %. Wenn Sie in Erwägung ziehen, eine Neubauimmobilie als Kapitalanlage zu kaufen, sollten Sie diese Möglichkeit unbedingt in Betracht ziehen und sich beraten lassen, um die bestmöglichen Entscheidungen für Ihre finanzielle Zukunft zu treffen. Gerne übernehmen wir die Beratung.

*Hinweis: Die Werte der Kalkulation basieren auf durchschnittlichen Standardwerten, bezogen auf den Kaufpreis. **Gültigkeit nach beschlossenem Gesetz und der zum Zeitpunkt geltenden Rechtsprechung. Die Kalkulation basiert auf einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 70.000 €, dem Steuersatz von 42 %, einem Bodenanteil von 20 %, Miete i. H. v. 5 % des Kaufpreises, sowie einem Darlehen von 80 % (4 % Zins, 2 % Tilgung). P Immobilien GmbH – Pflugfelder hat diesen Rechner mit größter Sorgfalt erstellt. Eine Haftung für die Richtigkeit der Berechnung kann jedoch nicht übernommen werden. Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass aufgrund der kostenlosen Bereitstellung des AfA-Rechners die Haftungserleichterungen nach §§ 599 f. BGB gelten.

AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“. Es handelt sich um eine steuerliche Abschreibung, die den Wertverlust einer Immobilie über einen bestimmten Zeitraum geltend macht.
Die genaue Dauer, für die Sie die Sonder-AfA in Anspruch nehmen können, hängt von den jeweiligen gesetzlichen Regelungen ab. In vielen Fällen wird sie für einen bestimmten Zeitraum nach dem Kauf oder Bau der Immobilie gewährt.
Nicht unbedingt. Die Sonder-AfA ist oft an bestimmte Voraussetzungen gebunden, wie z.B. den Standort der Immobilie, den Zweck des Kaufs oder den Zeitpunkt des Erwerbs. Zudem muss es sich um einen Neubau handeln. Es ist wichtig, sich vor dem Kauf über die genauen Bedingungen zu informieren.
Nach Ablauf der Sonder-AfA können Sie in der Regel zur regulären AfA von 3% übergehen, sofern keine anderen Regelungen gelten.
Nein, Sie müssen sich für eine der beiden Optionen entscheiden. Wenn Sie die Sonder-AfA in Anspruch nehmen, verzichten Sie in diesem Zeitraum auf die reguläre AfA.
Die steuerlichen Regelungen können variieren, aber in der Regel müssen Sie die Ersparnis nicht zurückzahlen, wenn Sie die Immobilie nach Ablauf der Spekulationsfrist (oft 10 Jahre) verkaufen. Es ist jedoch ratsam, sich vor einem Verkauf von einem Steuerberater beraten zu lassen.
Während die Sonder-AfA erhebliche steuerliche Vorteile bietet, kann sie den steuerlichen Buchwert Ihrer Immobilie schneller reduzieren. Dies könnte bei einem späteren Verkauf steuerliche Auswirkungen haben. Es ist wichtig, alle Aspekte zu berücksichtigen und sich professionell beraten zu lassen.
Für detaillierte Informationen und Beratung sollten Sie sich an uns, einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt wenden. Es gibt auch zahlreiche Online-Ressourcen und Fachliteratur zum Thema.
Die Verfügbarkeit der Sonder-AfA hängt von den genauen gesetzlichen Regelungen ab. In einigen Fällen kann sie auch für gewerblich genutzte Immobilien gelten, aber es ist wichtig, sich im Voraus zu informieren.

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