Der Kauf einer Immobilie ist für viele Menschen eine der größten Investitionen ihres Lebens. Dabei spielen steuerliche Aspekte eine entscheidende Rolle, insbesondere wenn es um die Abschreibung der Immobilie geht. In diesem Beitrag möchten wir die Vorteile einer Sonder-AfA (Sonderabschreibung) von 5 %, die die Bundesregierung plant, zu verabschieden, gegenüber der regulären AfA von 3 % beleuchten und Ihnen zeigen, wie viel Sie als Kapitalanleger beim Erwerb einer Neubauimmobilie dadurch tatsächlich sparen können.
Was ist die AfA?
AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“. Es handelt sich hierbei um eine steuerliche Abschreibung, die es ermöglicht, den Wertverlust einer Immobilie über einen bestimmten Zeitraum geltend zu machen. Bei Gebäuden, die vermietet oder verpachtet werden, kann der Eigentümer die Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die Nutzungsdauer verteilt als Werbungskosten absetzen.
Warum 5 % statt 3 %?
Die reguläre AfA für Neubauimmobilien beträgt in der Regel 3 % über einen Zeitraum von 33,3 Jahren. Bei einer Sonder-AfA von 5 % verdoppelt sich dieser Prozentsatz, was zu einer erheblichen Steuerersparnis führen kann. Diese Sonderregelungen werden oft von der Regierung eingeführt, um den Bau oder Kauf von Immobilien zu fördern, insbesondere in Gebieten, in denen Wohnraum knapp ist.
Wie viel kann ich tatsächlich sparen?
Nehmen wir an, Sie kaufen eine Neubauimmobilie für 500.000 EUR. Bei der regulären, linearen AfA von 3 % können Sie (bei einem angenommenen persönlichen Steuersatz von 40 %) in den ersten 5 Jahren einen Betrag von 75.000 EUR als abschreibungsfähigen Betrag steuerlich geltend machen und hätten damit eine persönliche Ersparnis von 30.000 EUR.
Bei der degressiven Sonder-AfA von 5 % kann ein abschreibungsfähiger Betrag von ca. 113.110 EUR steuerlich geltend gemacht werden. Dies führt zu einer Ersparnis von ca. 45.244 EUR und damit zu einer Mehrersparnis von ca. 15.244 EUR.
Der Kauf einer Neubauimmobilie mit einer Sonder-AfA von 5 % bietet erhebliche steuerliche Vorteile gegenüber der regulären AfA von 3 %. Wenn Sie in Erwägung ziehen, eine Neubauimmobilie als Kapitalanlage zu kaufen, sollten Sie diese Möglichkeit unbedingt in Betracht ziehen und sich beraten lassen, um die bestmöglichen Entscheidungen für Ihre finanzielle Zukunft zu treffen. Gerne übernehmen wir die Beratung.